Ärztliche Gutachten
Ich erstelle Gutachten auf Honorarbasis für unten aufgeführte Behörden. In der Regel vergütet die Behörde das Gutachten auch. Die Klienten sehe ich im Gesundheitsamt Neuruppin, sofern nichts anderes angegeben ist.
1. Führerscheinstellen für alle Landkreise (bundesweit), insbesondere Landkreis OPR, Havelland, Uckermark, Prignitz, Barnim. Es zählt der Hauptwohnsitz des Klienten. Diese Gutachten werden zwar behördlich beauftragt, sind jedoch privatärztliche Gutachten, d. h. der Klient kommt i. d. R. für die Unkosten auf.
2. Gutachten für die Bundesagentur für Arbeit, aktuell arbeite ich für den Ärztlichen Dienst der BAfA Neuruppin, Außenstelle Eberswalde. Diese Klienten sehe ich in der BAfA Eberswalde.
3. Gutachten für das Jobcenter Neuruppin.
4. Gutachten für das Landesamt für Soziales und Versorgung Cottbus (Land Brandenburg): zum Schwerbeschädigten- und Opferentschädigungsrecht.
5. Freie Gutachten. Menschen können durch verschiedene Institutionen mit einem einem Gutachten beauflagt werden. In der Regel ist das auch im Interesse des Klienten. Freie Gutachten sind i. d. R. Gutachten, die der Klient selbst zu tragen hat.
Bitte beachten Sie, ich erstelle lediglich Gutachten aus den Fachbereich Neurologie/Psychiatrie. Wünschen Sie ein Gutachten? Schreiben Sie mir einfach eine kurze Mail mit Ihrem Anliegen.